





Die Struktur und Organisation unserer Kongregation
So sind wir organisiert
Klare Zuständigkeiten erleichtern die Arbeit. Hier sehen Sie, wie unsere Kongregation aufgebaut ist. Mit Klick auf die Punkte des Schaubildes erhalten Sie jeweils Detailinformationen dazu.
Kongregation
Die Comboni-Missionare vom Herzen Jesu (MCCJ) sind eine klerikale Kongregation päpstlichen Rechts aus Brüdern und Priestern. Sie unterstehen direkt der „Kongregation für die Evangelisierung der Völker“. Da es sich um eine klerikale Kongregation handelt, dürfen führende Ämter wie das des Generaloberen, des Provinzoberen und des Hausoberen nur von Priestern besetzt werden.
Generalleitung
Die Generalleitung besteht aus dem Generaloberen und dem Generalrat. Der Generalobere berät sich mit dem Generalrat (den Generalassistenten) und stimmt Entscheidungen mit ihm ab. Auf dem Generalkapitel wird die Generalleitung gewählt.
Die gegenwärtige Generalleitung der Comboni-Missionare. Von links: Pater Jeremias dos Santos Martins aus Portugal, Pater Rogelio Bustos Juarez aus Mexiko, Pater Tesfaye Tadesse Gebresilasie aus Äthiopien, Pater Pietro Ciuciulla aus Italien und Bruder Alberto Lamana Cónsola aus Spanien.
Generalkapitel
Das Generalkapitel ist die höchste Autorität der Kongregation. Es verkörpert die Beteiligung aller Missionare am Leben der Kongregation. Deshalb ist es zuständig, alle Lebens- und Tätigkeitsbereiche der Kongregation zu überprüfen. Mit absoluter Mehrheit kann das Generalkapitel das Generaldirektorium und andere Zusatztexte ändern und Satzungen und Richtlinien erlassen, die alle Mitglieder verpflichten. Es kann auch mit zwei Drittel Mehrheit die Konstitutionen ändern, sofern Natur und Zielsetzung der Kongregation gewahrt bleiben; diese Änderungen werden dem Hl. Stuhl zur Approbation unterbreitet. Das Kapitel wählt den Generaloberen und seinen Rat.
Generalkapitel als gesetzgebende Versammlung
Die Kapitulare sind Repräsentanten der gesamten Kongregation und jedes Missionars. Sie bilden die gesetzgebende Versammlung, die zum Ziel hat, den augenblicklichen Erfordernissen der Kongregation zu begegnen und für die Zukunft zu planen. Jeder Kapitular muss sich mit den notwendigen Informationen versehen und im Austausch mit dem Wahlbezirk stehen, damit er sein Mandat erfolgreich ausüben kann. Vor dem Generalkapitel organisiert der Generalobere Kurse und Vorträge von Fachleuten, um die Kapitulare inhaltlich angemessen vorzubereiten.
Einberufung
Das Generalkapitel wird vom Generaloberen mit Zustimmung seines Rates einberufen. Normalerweise wird es alle sechs Jahre einberufen. Eine oder mehrere Sonderkommissionen bereiten das Generalkapitel inhaltlich vor. Der Generalobere ernennt die Kommissionen nach vorheriger Rücksprache mit seinem Rat.
Zusammensetzung
Das Generalkapitel setzt sich aus Kapitularen „ex jure“ und Delegierten zusammen. Kapitulare „ex jure“ sind der Generalobere, seine Assistenten und die Provinzoberen. Delegierte sind jene Kapitulare, die die Mitglieder mit aktivem Wahlrecht gewählt haben. Referenten, Beobachter oder Fachleute können vom Generaloberen in Rücksprache mit seinem Rat eingeladen werden.
Wahlbezirke
Die Delegierten müssen mindestens die Hälfte plus 1 Mann aller Kapitulare ausmachen. Der Generalobere mit Zustimmung seines Rates bestimmt jedes Mal die Zahl der Delegierten, die in jedem Wahlbezirk zu wählen sind, um eine entsprechende Repräsentation zu gewährleisten und die Arbeit des Kapitels zu erleichtern. Um eine wirksame Repräsentation der Brüder beim Generalkapitel zu gewährleisten, bestimmt der Generalobere die Wahlbezirke zur Ermittlung der Brüderdelegierten.
Wahl der Delegierten
Bei der Wahl der Delegierten haben alle Mitglieder mit ewiger Profess, die nicht schon Kapitulare „ex jure“ sind, passives Wahlrecht. Alle anderen Mitglieder besitzen aktives Wahlrecht. Jeder Wähler erhält zwei Wahlzettel: einen für die Priester und einen für die Brüder. Er wählt auf beiden.
Generaloberer
Die ordentliche Autorität über die gesamte Kongregation liegt beim Generaloberen. Wenigstens vier Assistenten, die vom Generalkapitel gewählt werden, stehen ihm zur Seite. Sie bilden den Generalrat. Der Generalobere hat Autorität über die gesamte Kongregation, die Provinzen, die Gemeinschaften und über jeden Missionar. Er ist das Bindeglied innerhalb der Kongregation und mit der Kirche. Wichtige Aufgaben umfassen unter anderem:
- Zuweisung eines Missionars in eine Provinz. Dazu holt der Generalobere die Meinung seines Rates ein.
- Ernennung der Provinzoberen mit Zustimmung des Rates. Der Ernennung geht eine Befragung unter allen Mitgliedern der Provinz voraus, einschließlich derer, die sich vorübergehend außerhalb der Provinz aufhalten.
Seit dem 4. November 2015 ist Pater Tesfaye Tadesse Gebresilasie aus Äthiopien Generaloberer.
Generalrat
Der Generalrat besteht aus einem Generalvikar und drei Generalassistenten. Die Mitglieder des Generalrates haben die Aufgabe, die Kongregation zu koordinieren und zu beleben. Um dieser Aufgabe gerecht zu werden, ist es notwendig, dass die Assistenten die Arbeitsbedingungen der Missionare unmittelbar kennen und diese regelmäßig besuchen.
Die Generalsekretariate sowie die Generalbüros arbeiten dem Generalrat zu und versorgen ihn mit fachlichen Informationen.
Generalrat mit Generaloberem: Von links: Pater Jeremias dos Santos Martins aus Portugal, Pater Rogelio Bustos Juarez aus Mexiko, Pater Tesfaye Tadesse Gebresilasie aus Äthiopien, Pater Pietro Ciuciulla aus Italien und Bruder Alberto Lamana Cónsola aus Spanien.
Generaldirektorium
Das Direktorium der Generalleitung enthält Richtlinien für die Arbeit des Generaloberen, der Generalassistenten und der anderen Einrichtungen auf Generalebene.
Durch das Generalkapitel können die Richtlinien des Direktoriums geändert werden.
Generalkonsulta
Die Generalkonsulta, die Zusammenkunft des Generaloberen mit seinen Assistenten, ist für alle Angelegenheiten zuständig, die dem Generalrat gemäß der kirchlichen Gesetzgebung, den Konstitutionen und dem Generaldirektorium unterbreitet werden müssen.
Der Generalsekretär nimmt an der Konsultation teil. Er führt das Protokoll und leistet technische Hilfe, hat aber kein Stimmrecht.
Die Mitglieder der Konsulta haben Anspruch auf jede Information über die Kongregation und können Punkte auf die Tagesordnung setzen.
Die Lieder der Sekretariate und Büros werden wenigstens einmal im Jahr gemeinsam zur Konsulta eingeladen und können jedes Mal beigezogen werden, wenn Angelegenheiten, die ihren Bereich betreffen, behandelt werden.
Kollegiales Votum
An einem kollegialen Votum nehmen der Generalobere und der vollzählige Generalrat teil Die Abstimmung ist geheim. Für Entscheidungen ist die absolute Mehrheit der Anwesenden einschließlich des Generaloberen erforderlich. Ein kollegiales Votum ist für folgende Fälle notwendig: Wahl des Generalvikars; Annahme des Rücktrittsgesuches eines Generalassistenten und die Wahl eines Ersatzmannes; die Entlassung eines Mitbruders mit zeitlichen oder ewigen Gelübden.
Zustimmendes Votum
Zustimmung des Generalrates ist verlangt, wenn es um wichtige Angelegenheiten der Kongregation und ihrer Mitglieder geht. Zu diesen Themen ist die Zustimmung des Generalrates in einigen Fällen erforderlich (detaillierte Beschreibung siehe „Lebensform“, S. 152ff., Artikel 139):
- Evangelisierung (u.a. Übernahme/Abzug aus Bereichen missionarischer Arbeit)
- Provinzen und Niederlassungen (u.a. Errichtung, Aufhebung, Änderung von Provinzen)
- Personal (Aufgabenverteilung)
- Kandidaten (u.a. Zulassung zu ewigen Gelübden und Priesterweihe)
- Konstitutionen und Generaldirektorium (u.a. Auslegung der Richtlinien)
- Verwaltung (u.a. Verabschiedung des Haushaltsplans, Bilanzen, Verwaltungsberichte des Generalverwalters)
Generalsekretariate
Die Mitglieder der Sekretariate werden vom Generaloberen mit Zustimmung seines Rates „ad nutum“ ernannt. Die Sekretariate sind fachlich beratende und ausführende Gremien, die im Dienst des Generaloberen und seines Rates und der Kongregation aktiv werden. Es gibt folgende Sekretariate: Sekretariat für Mission, Sekretariat für Ausbildung und Sekretariat für Verwaltung. In ihren Zuständigkeitsbereichen studieren sie anfallende Probleme und Situationen und schlagen Lösungen vor. Sie erarbeiten Hilfsmittel und Veröffentlichungen; sie führen die vom Generaloberen und seinem Rat beschlossenen Programmen durch, arbeiten in den Programmen der Weiterbildung mit, organisieren in Absprache mit dem Generaloberen und seinem Rat Versammlungen und Treffen für den jeweiligen Fachbereich. Die Sekretariate liefern dem Generalrat alle angeforderten oder nach ihrer Meinung nützlichen Unterlagen und gewährleisten die Kontinuität sachlicher Zuständigkeit in der Leitung der Kongregation. Ihre Leiter verbleiben auch nach der Wahl eines neuen Generalrates in ihrem Amt. Das Generalkapitel kann je nach Bedarf neue Sekretariate errichten oder bestehende aufheben. Ihre Tätigkeit wird von Satzungen geregelt, die im Direktorium der Generalleitung enthalten sind.
Sekretariat für Verwaltung
Das Sekretariat arbeitet dem Generaloberen und seinem Rat zu.
Sekretariat für Mission
Das Sekretariat arbeitet dem Generaloberen und seinem Rat zu.
Sekretariat für Ausbildung
Das Sekretariat arbeitet dem Generaloberen und seinem Rat zu.
Generalsekretariat
Das Generalsekretariat unterstützt die Generalleitung. Es ist unterteilt in die „Abteilung aktuelle Angelegenheiten“ und die „geschichtliche Abteilung“.
Die „Abteilung aktuelle Angelegenheiten“ leitet der Generalsekretär. Die Abteilung für die aktuellen Angelegenheiten wird von einem Redaktionsteam unterstützt, das vom Generaloberen nach Anhören seines Rates ernannt ist. Sie bringt die offiziellen Veröffentlichungen der Kongregation heraus. Solche sind: Beschlüsse des Generalrates, Dokumentationen von allgemeinem Interesse, Nachrichten, Studien und sonstiges, was den Informationsfluss und die Einheit der Kongregation fördert. Die offiziellen Informationen der Generalleitung, die für die Öffentlichkeit bestimmt sind, werden durch ein Pressebüro bekanntgemacht.
Die „geschichtliche Abteilung“, die der Archivar leitet.
Generalprokura
Die Generalprokura unterstützt die Generalleitung.
Sie verwaltet größere Spenden für größere Projekte und leitet diese an die jeweiligen Missionen weiter. Für kleinere Spenden für kleinere Projekte sind die jeweiligen Missionsprokuren der Provinzen zuständig.
Generalpostulatur
Die Generalpostulatur unterstützt die Generalleitung.
Sie unterhält Beziehungen zum Heiligen Stuhl. Die Generalpostulatur für Selig- und Heiligsprechungsprozesse von Mitgliedern der Kongregation wird vom Generalpostulator geführt.
Studium Combonianum
Das "Studium Combonianum" unterstützt die Generalleitung.
Es fördert das Studium der Geschichte der Kongregation mit besonderer Berücksichtigung des Lebens, Werkes und der Schriften des Gründers Daniel Comboni.
Interkapitulare Versammlung
Die interkapitulare Versammlung ist ein Treffen des Generalrates mit allen Provinzoberen und den Leitern der Generalsekretariate. Sie wird jeweils zwischen zwei Generalkapiteln abgehalten, um die Durchführung der Kapitelsbeschlüsse zu überprüfen und neue Wege zu ihrer weiteren Verwirklichung zu studieren. Die Versammlung wird vom Generaloberen mit Zustimmung seines Rates einberufen und hat beratende Funktion. Die interkapitulare Versammlung kann durch andere Formen der Beratung, etwa durch Versammlungen nach Kontinenten, ergänzt werden.
Provinz
Eine Provinz besteht aus mindestens drei Hausgemeinschaften und 25 Mitgliedern. Die Autonomie und der Aufbau der Provinz werden nach internem Recht der Kongregation geregelt. Die Kongregation der Comboni-Missionare umfasst weltweit 28 Provinzen bzw. Delegationen.
Die Deutschsprachige Provinz (DSP) umfasst sieben Hausgemeinschaften.
Jedes Mitglied der Kongregation erwirbt durch die Erste Profess die radikale Zugehörigkeit in der Provinz, die es zum Noviziat zugelassen hat.
Delegation
Eine Delegation besteht aus mindestens zwei Hausgemeinschaften und zehn Mitgliedern. Sie untersteht der Autorität des Delegationsoberen mit seinem Rat. Eine Delegation kann von der Generalleitung gegründet oder aufgelöst werden.
Alle Delegationen und Provinzen zusammengenommen bilden die Kongregation.
Delegationsoberer
Der Delegationsobere wird vom Generaloberen mit Zustimmung seines Rates ernannt. Der Ernennung geht eine Sondierung unter den Mitgliedern der Delegation voraus. Er hat nur delegierte Amtsgewalt. Er übt sie aus gemäß den Anweisungen, die ihm im Ernennungsschreiben gegeben wurden. Er ist nicht von Rechts wegen Mitglied des Generalkapitels.
Für das Amt des Delegationsoberen sind die gleichen Voraussetzungen erforderlich wie für das Amt des Provinzoberen.
Provinzleitung
Die Provinzleitung besteht aus dem Provinzoberen und dem Provinzrat.
Provinzoberer
In seiner Eigenschaft als Leiter der Provinz hat der Provinzobere die Aufgabe, sie zu beleben und ihren Gemeinschaftsgeist zu stärken. Deshalb hält er sich von anderen Verpflichtungen frei, die ihn übermäßig beanspruchen und bei seiner Amtsführung behindern würden. In regelmäßigen Abständen (meistens alle drei Monate) beruft er den Provinzrat ein und delegiert nach Möglichkeit bestimmte Aufgaben an seine Assistenten.
Jeder Priester der Kongregation kann Provinzoberer werden. Für die gültige Ernennung des Kandidaten zum Provinzoberen ist ein Mindestalter von dreißig Jahren und fünf Jahre ewiger Profess erforderlich.
Die Amtszeit des Provinzoberen beträgt drei Jahre mit der Möglichkeit einer Wiederbestellung für eine zweite Periode; ein drittes unmittelbar folgendes Triennium ist nicht erlaubt. Nach Ablauf der Amtsperiode führt er den Dienst im Auftrag des Generaloberen weiter, bis er entweder wiederernannt oder ersetzt wird.
Provinzrat
Der Provinzrat besteht aus wenigstens vier Provinzassistenten, die dem Provinzoberen bei der Leitung der Provinz zur Seite stehen. Bei der Wahl der Provinzassistenten haben alle Mitglieder der Provinz mit Gelübden aktives Wahlrecht. Passives Wahlrecht haben nur Mitglieder der Provinz mit ewigen Gelübden.
Die Bestimmungen über ihre Zahl, über die Kriterien und den Modus der Wahlen und der Nachwahlen sowie die Amtsdauer sind im Provinzdirektorium aufgeführt.
Provinzversammlung
Die Provinzversammlung hat beratende Funktion. Sie erörtert verschiedene Seiten des Lebens und der Tätigkeit innerhalb der Provinz. Sie ist Ausdruck der Solidarität und des gemeinschaftlichen Lebens. Jedes Mitglied der Provinz nimmt entweder persönlich oder, falls im Provinzdirektorium vorgesehen, durch einen Delegierten daran teil. Die Provinzversammlung wird wenigstens alle zwei Jahre (in der deutschsprachigen Provinz normalerweise jährlich) vom Provinzoberen mit Zustimmung seines Rates einberufen. Der Generalrat wird darüber informiert.
Provinzkonsulta
Die Provinzleitung, bestehend aus dem Provinzobere und dem Provinzrat, kommt regelmäßig zur Provinzkonsulta zusammen. Die Provinzleitung der deutschsprachigen Provinz (DSP) trifft sich alle drei Monate. Auf der Provinzkonsulta bespricht und beschließt sie Angelegenheiten der Provinz, die im Rahmen der Konsulta entschieden werden können. Der Provinzobere delegiert nach Möglichkeit bestimmte Aufgaben an die Mitglieder des Provinzrates.
Provinzdirektorium
Im Provinzdirektorium sind die Richtlinien für die Provinz festgeschrieben.
Hausgemeinschaften
Die Hausgemeinschaft oder Ordensniederlassung wird vom Provinzoberen mit Zustimmung des Ortsbischofs errichtet. Sie kann nur vom Generaloberen mit Zustimmung seines Rates und nach Befragen des Ortsbischofs aufgehoben werden.
Die Grundkriterien für die Errichtung eines Hausgemeinschaft sind: eine Arbeit, die dem Ziel der Kongregation entspricht, und das Gemeinschaftsleben.
Zuweisung in eine Hausgemeinschaft
Jeder Missionar wird von der zuständigen Autorität einer Hausgemeinschaft zugewiesen. Innerhalb der Provinz ist die Zuweisung eines Mitgliedes in eine Hausgemeinschaft Sache des Provinzoberen nach Anhören der Meinung seines Rates. Ausnahmen sind in den Konstitutionen und im Generaldirektorium aufgeführt.
Die Zuweisung erfolgt in Absprache mit dem Oberen, den Mitgliedern der Hausgemeinschaft und dem betreffenden Missionar. Sie wird vom zuständigen Oberen schriftlich und normalerweise mit Angabe der zu erfüllenden Aufgabe mitgeteilt.
Wenn die Zuweisung in eine Hausgemeinschaft oder die Versetzung aus ihr die Pastoralarbeit betrifft, geschieht sie in Absprache mit dem Ortsbischof.
Hausbesprechung
Die Hausbesprechung ist das Treffen aller Mitglieder, um das Gemeinwohl zu suchen, die brüderliche Verbundenheit zu fördern, ihre Tätigkeiten zu planen und zu überprüfen und an allen wichtigen Entscheidungen der Gemeinschaft teilzunehmen.
Missionsprokura
In der Missionsprokura werden eingehende Spenden für die Comboni-Missionare sowie ihre Projekte verwaltet.
Ein Missionar, der Spenden für die Missionsarbeit erhält, überlässt die Überweisung und Verwaltung der Missionsprokura der Provinz und gebraucht sie gemäß den Regelungen des Provinzdirektoriums.
Niederlassung Nürnberg
Im Comboni-Haus in Nürnberg befindet sich das Provinzialat (Ordensleitung) mit der Provinzverwaltung. Die Comboni-Missionare engagieren sich in Pfarreien und lokalen Gruppen im Stadtteil, um mit den Menschen vor Ort in Kontakt zu sein.
In Nürnberg befindet sich auch das Büro für den Freiwilligendienst „MissionarIn auf Zeit (MaZ)“ und die meisten MaZ-Vorbereitungsseminare finden in Nürnberg statt.
Adresse:
Comboni-Missionare
Scharrerstraße 32
D-90478 Nürnberg
Telefon: 0911 940577 200
E-Mail: nürnberg@comboni.de
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Zweigstelle Bamberg
Die Niederlassung Nürnberg hat eine Zweigstelle in Bamberg. Dort lebt und wirkt Pater Andreas Thorwarth.
Adresse:
Pater Andreas Thorwarth
Jakobsweg 11
D-96049 Bamberg
Telefon: 0951 - 9 52 21-0
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Niederlassung Ellwangen
Im Comboni-Haus in Ellwangen befinden sich die Missionsprokura und die Leitung der Medienabteilung. Außerdem befindet sich das Seniorenheim für Comboni-Missionare im Ruhestand im Comboni-Haus Ellwangen.
Adresse:
Missionshaus Ellwangen
Rotenbacher Str. 8
D-73479 Ellwangen
Telefon: 0 79 61 - 90 55 0
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Niederlassung Josefstal
Im Comboni-Haus in Josefstal bei Ellwangen lebt eine kleine Hausgemeinschaft der Comboni-Missionare, die sich vor allem um Gäste kümmert, die in Josefstal Seminare besuchen. Zwei der drei Etagen sind mittlerweile für die Unterbringung von minderjährigen geflüchteten Menschen vermietet.
Adresse:
Haus Josefstal
Combonistr. 55
D-73492 Rainau-Saverwang
Telefon: 0 79 61 - 90 27-0
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Niederlassung Neumarkt
Die kleine Hausgemeinschaft in Neumarkt betätigt sich in der Aushilfsseelsorge und der missionarischen Bewusstseinsbildung.
Adresse:
Comboni-Missionare
Mariahilfstr. 43
D-92318 Neumarkt/Oberpfalz
Telefon: 0 91 81 - 3 23 12
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Niederlassung Mellatz
Im Missions- und Bildungshaus Mellatz gibt es neben einer lebendige Gottesdienst- und Weggemeinde auch einen „Eine Welt Laden“, in dem man Produkte aus dem Fairen Handel erwerben kann.
Adresse:
Missionshaus Mellatz
Mellatz 39
D-88145 Opfenbach/Allgäu
Telefon: 0 83 81 -1 92 16-0
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Niederlassung Milland
Im Südtiroler Milland bei Brixen befindet sich unser südlichster Standort.
Adresse:
Missionshaus Milland
Vintlerweg 18
Postfach 221
I-39042 Brixen, BZ
Telefon: +39 0472 0612-00
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Niederlassung Graz-Messendorf
Die Hausgemeinschaft in Graz-Messendorf kümmert sich insbesondere um das "Afrika-Haus", wo unter anderem geflüchtete Menschen aus afrikanischen Ländern untergekommen sind.
Adresse:
Comboni-Missionare
Autaler Str. 3
A-8042 Graz
Telefon: 03 16 - 40 28 35-0
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Weitere Provinzen und Delegationen
Die Deutschsprachige Provinz der Comboni-Missionare ist nur ein kleiner Teil unserer Comboni-Kongregation, die in 42 Ländern weltweit tätig ist
Hier gelangen Sie zur Übersicht der insgesamt 28 zugehörigen Provinzen und Delegationen [...]