Die Struktur und Organisation unserer Kongregation

So sind wir organisiert

Klare Zuständigkeiten erleichtern die Arbeit. Hier sehen Sie, wie unsere Kongregation aufgebaut ist. Unten stehend erhalten Sie jeweils Detailinformationen dazu.


Kongregation

Die Comboni-Missionare vom Herzen Jesu (MCCJ) sind eine klerikale Kongregation päpstlichen Rechts aus Brüdern und Priestern. Sie unterstehen direkt der „Kongregation für die Evangelisierung der Völker“. Da es sich um eine klerikale Kongregation handelt, dürfen führende Ämter wie das des Generaloberen, des Provinzoberen und des Hausoberen nur von Priestern besetzt werden.


Generalkapitel

Das Generalkapitel ist die höchste Autorität der Kongregation. Es verkörpert die Beteiligung aller Missionare am Leben der Kongregation. Deshalb ist es zuständig, alle Lebens- und Tätigkeitsbereiche der Kongregation zu überprüfen. Mit absoluter Mehrheit kann das Generalkapitel das Generaldirektorium und andere Zusatztexte ändern und Satzungen und Richtlinien erlassen, die alle Mitglieder verpflichten. Es kann auch mit zwei Drittel Mehrheit die Konstitutionen ändern, sofern Natur und Zielsetzung der Kongregation gewahrt bleiben; diese Änderungen werden dem Hl. Stuhl zur Approbation unterbreitet. Das Kapitel wählt den Generaloberen und seinen Rat.

Generalkapitel als gesetzgebende Versammlung

Die Kapitulare sind Repräsentanten der gesamten Kongregation und jedes Missionars. Sie bilden die gesetzgebende Versammlung, die zum Ziel hat, den augenblicklichen Erfordernissen der Kongregation zu begegnen und für die Zukunft zu planen. Jeder Kapitular muss sich mit den notwendigen Informationen versehen und im Austausch mit dem Wahlbezirk stehen, damit er sein Mandat erfolgreich ausüben kann. Vor dem Generalkapitel organisiert der Generalobere Kurse und Vorträge von Fachleuten, um die Kapitulare inhaltlich angemessen vorzubereiten.

Einberufung

Das Generalkapitel wird vom Generaloberen mit Zustimmung seines Rates einberufen. Normalerweise wird es alle sechs Jahre einberufen. Eine oder mehrere Sonderkommissionen bereiten das Generalkapitel inhaltlich vor. Der Generalobere ernennt die Kommissionen nach vorheriger Rücksprache mit seinem Rat.

Zusammensetzung

Das Generalkapitel setzt sich aus Kapitularen „ex jure“ und Delegierten zusammen. Kapitulare „ex jure“ sind der Generalobere, seine Assistenten und die Provinzoberen. Delegierte sind jene Kapitulare, die die Mitglieder mit aktivem Wahlrecht gewählt haben. Referenten, Beobachter oder Fachleute können vom Generaloberen in Rücksprache mit seinem Rat eingeladen werden.

Wahlbezirke

Die Delegierten müssen mindestens die Hälfte plus 1 Mann aller Kapitulare ausmachen. Der Generalobere mit Zustimmung seines Rates bestimmt jedes Mal die Zahl der Delegierten, die in jedem Wahlbezirk zu wählen sind, um eine entsprechende Repräsentation zu gewährleisten und die Arbeit des Kapitels zu erleichtern. Um eine wirksame Repräsentation der Brüder beim Generalkapitel zu gewährleisten, bestimmt der Generalobere die Wahlbezirke zur Ermittlung der Brüderdelegierten.

Wahl der Delegierten

Bei der Wahl der Delegierten haben alle Mitglieder mit ewiger Profess, die nicht schon Kapitulare „ex jure“ sind, passives Wahlrecht. Alle anderen Mitglieder besitzen aktives Wahlrecht. Jeder Wähler erhält zwei Wahlzettel: einen für die Priester und einen für die Brüder. Er wählt auf beiden.

Interkapitulare Versammlung

Die interkapitulare Versammlung ist ein Treffen des Generalrates mit allen Provinzoberen und den Leitern der Generalsekretariate. Sie wird jeweils zwischen zwei Generalkapiteln abgehalten, um die Durchführung der Kapitelsbeschlüsse zu überprüfen und neue Wege zu ihrer weiteren Verwirklichung zu studieren. Die Versammlung wird vom Generaloberen mit Zustimmung seines Rates einberufen und hat beratende Funktion. Die interkapitulare Versammlung kann durch andere Formen der Beratung, etwa durch Versammlungen nach Kontinenten, ergänzt werden.


Generalleitung

Die Generalleitung besteht aus dem Generaloberen und dem Generalrat. Der Generalobere berät sich mit dem Generalrat (den Generalassistenten) und stimmt Entscheidungen mit ihm ab. Auf dem Generalkapitel wird die Generalleitung gewählt.

Generaloberer

Die ordentliche Autorität über die gesamte Kongregation liegt beim Generaloberen. Wenigstens vier Assistenten, die vom Generalkapitel gewählt werden, stehen ihm zur Seite. Sie bilden den Generalrat. Der Generalobere hat Autorität über die gesamte Kongregation, die Provinzen, die Gemeinschaften und über jeden Missionar. Er ist das Bindeglied innerhalb der Kongregation und mit der Kirche. Wichtige Aufgaben umfassen unter anderem:

  • Zuweisung eines Missionars in eine Provinz. Dazu holt der Generalobere die Meinung seines Rates ein.
  • Ernennung der Provinzoberen mit Zustimmung des Rates. Der Ernennung geht eine Befragung unter allen Mitgliedern der Provinz voraus, einschließlich derer, die sich vorübergehend außerhalb der Provinz aufhalten.

Seit dem 4. November 2015 ist Pater Tesfaye Tadesse Gebresilasie aus Äthiopien Generaloberer.

Generalrat

Der Generalrat besteht aus einem Generalvikar und drei Generalassistenten. Die Mitglieder des Generalrates haben die Aufgabe, die Kongregation zu koordinieren und zu beleben. Um dieser Aufgabe gerecht zu werden, ist es notwendig, dass die Assistenten die Arbeitsbedingungen der Missionare unmittelbar kennen und diese regelmäßig besuchen.

Die Generalsekretariate sowie die Generalbüros arbeiten dem Generalrat zu und versorgen ihn mit fachlichen Informationen.

Generalkapitel 2022; der neu gewählte Generalrat: (v. li.) Br. Alberto Lamana, P. Luigi Codianni, P. Tesfaye Tadesse, P. David Domingues, P. Elias Sindjalim.


Generalsekretariate

Die Mitglieder der Sekretariate werden vom Generaloberen mit Zustimmung seines Rates „ad nutum“ ernannt. Die Sekretariate sind fachlich beratende und ausführende Gremien, die im Dienst des Generaloberen und seines Rates und der Kongregation aktiv werden. Es gibt folgende Sekretariate: Sekretariat für Mission, Sekretariat für Ausbildung und Sekretariat für Verwaltung. In ihren Zuständigkeitsbereichen studieren sie anfallende Probleme und Situationen und schlagen Lösungen vor. Sie erarbeiten Hilfsmittel und Veröffentlichungen; sie führen die vom Generaloberen und seinem Rat beschlossenen Programmen durch, arbeiten in den Programmen der Weiterbildung mit, organisieren in Absprache mit dem Generaloberen und seinem Rat Versammlungen und Treffen für den jeweiligen Fachbereich. Die Sekretariate liefern dem Generalrat alle angeforderten oder nach ihrer Meinung nützlichen Unterlagen und gewährleisten die Kontinuität sachlicher Zuständigkeit in der Leitung der Kongregation. Ihre Leiter verbleiben auch nach der Wahl eines neuen Generalrates in ihrem Amt. Das Generalkapitel kann je nach Bedarf neue Sekretariate errichten oder bestehende aufheben. Ihre Tätigkeit wird von Satzungen geregelt, die im Direktorium der Generalleitung enthalten sind.

  • Sekretariat für Verwaltung
    Das Sekretariat arbeitet dem Generaloberen und seinem Rat zu.
  • Sekretariat für Mission
    Das Sekretariat arbeitet dem Generaloberen und seinem Rat zu.
  • Sekretariat für Ausbildung
    Das Sekretariat arbeitet dem Generaloberen und seinem Rat zu.

Generalbüros

Die Generalleitung wird von den Generalsekretariaten sowie den Generalbüros unterstützt. Diese sind folgende: das Generalsekretariat, die Generalprokura, die Generalpostulatur und das „Studium Combonianum“. Die Generalbüros liefern dem Generalrat alle angeforderten oder nach ihrer Meinung nützlichen Unterlagen und gewährleisten die Kontinuität sachlicher Zuständigkeit in der Leitung der Kongregation. Ihre Leiter verbleiben auch nach der Wahl eines neuen Generalrates in ihrem Amt. Das Generalkapitel kann je nach Bedarf neue Büros errichten oder bestehende aufheben. Ihre Tätigkeit wird von Satzungen geregelt, die im Direktorium der Generalleitung enthalten sind.

Generalsekretariat

Das Generalsekretariat unterstützt die Generalleitung. Es ist unterteilt in die „Abteilung aktuelle Angelegenheiten“ und die „geschichtliche Abteilung“.

  • Die „Abteilung aktuelle Angelegenheiten“ leitet der Generalsekretär. Die Abteilung für die aktuellen Angelegenheiten wird von einem Redaktionsteam unterstützt, das vom Generaloberen nach Anhören seines Rates ernannt ist. Sie bringt die offiziellen Veröffentlichungen der Kongregation heraus. Solche sind: Beschlüsse des Generalrates, Dokumentationen von allgemeinem Interesse, Nachrichten, Studien und sonstiges, was den Informationsfluss und die Einheit der Kongregation fördert. Die offiziellen Informationen der Generalleitung, die für die Öffentlichkeit bestimmt sind, werden durch ein Pressebüro bekanntgemacht.
  • Die „geschichtliche Abteilung“, die der Archivar leitet.
  • Generalprokura
    Die Generalprokura unterstützt die Generalleitung. Sie verwaltet größere Spenden für größere Projekte und leitet diese an die jeweiligen Missionen weiter. Für kleinere Spenden für kleinere Projekte sind die jeweiligen Missionsprokuren der Provinzen zuständig.
  • Generalpostulatur
    Die Generalpostulatur unterstützt die Generalleitung. Sie unterhält Beziehungen zum Heiligen Stuhl. Die Generalpostulatur für Selig- und Heiligsprechungsprozesse von Mitgliedern der Kongregation wird vom Generalpostulator geführt.
  • Das „Studium Combonianum“ unterstützt die Generalleitung. Es fördert das Studium der Geschichte der Kongregation mit besonderer Berücksichtigung des Lebens, Werkes und der Schriften des Gründers Daniel Comboni.

Provinzen und Delegationen

Provinz

Eine Provinz besteht aus mindestens drei Hausgemeinschaften und 25 Mitgliedern. Die Autonomie und der Aufbau der Provinz werden nach internem Recht der Kongregation geregelt. Die Kongregation der Comboni-Missionare umfasst weltweit 28 Provinzen bzw. Delegationen.

Die Deutschsprachige Provinz (DSP) umfasst sieben Hausgemeinschaften.

Jedes Mitglied der Kongregation erwirbt durch die Erste Profess die radikale Zugehörigkeit in der Provinz, die es zum Noviziat zugelassen hat.

Delegation

Eine Delegation besteht aus mindestens zwei Hausgemeinschaften und zehn Mitgliedern. Sie untersteht der Autorität des Delegationsoberen mit seinem Rat. Eine Delegation kann von der Generalleitung gegründet oder aufgelöst werden.

Alle Delegationen und Provinzen zusammengenommen bilden die Kongregation.

Delegationsoberer

Der Delegationsobere wird vom Generaloberen mit Zustimmung seines Rates ernannt. Der Ernennung geht eine Sondierung unter den Mitgliedern der Delegation voraus. Er hat nur delegierte Amtsgewalt. Er übt sie aus gemäß den Anweisungen, die ihm im Ernennungsschreiben gegeben wurden. Er ist nicht von Rechts wegen Mitglied des Generalkapitels.

Für das Amt des Delegationsoberen sind die gleichen Voraussetzungen erforderlich wie für das Amt des Provinzoberen.

Provinzversammlung

Die Provinzversammlung hat beratende Funktion. Sie erörtert verschiedene Seiten des Lebens und der Tätigkeit innerhalb der Provinz. Sie ist Ausdruck der Solidarität und des gemeinschaftlichen Lebens. Jedes Mitglied der Provinz nimmt entweder persönlich oder, falls im Provinzdirektorium vorgesehen, durch einen Delegierten daran teil. Die Provinzversammlung wird wenigstens alle zwei Jahre (in der deutschsprachigen Provinz normalerweise jährlich) vom Provinzoberen mit Zustimmung seines Rates einberufen. Der Generalrat wird darüber informiert.

Provinzleitung

Die Provinzleitung besteht aus dem Provinzoberen und dem Provinzrat.

Provinzoberer

In seiner Eigenschaft als Leiter der Provinz hat der Provinzobere die Aufgabe, sie zu beleben und ihren Gemeinschaftsgeist zu stärken. Deshalb hält er sich von anderen Verpflichtungen frei, die ihn übermäßig beanspruchen und bei seiner Amtsführung behindern würden. In regelmäßigen Abständen (meistens alle drei Monate) beruft er den Provinzrat ein und delegiert nach Möglichkeit bestimmte Aufgaben an seine Assistenten.

Jeder Priester der Kongregation kann Provinzoberer werden. Für die gültige Ernennung des Kandidaten zum Provinzoberen ist ein Mindestalter von dreißig Jahren und fünf Jahre ewiger Profess erforderlich.

Die Amtszeit des Provinzoberen beträgt drei Jahre mit der Möglichkeit einer Wiederbestellung für eine zweite Periode; ein drittes unmittelbar folgendes Triennium ist nicht erlaubt. Nach Ablauf der Amtsperiode führt er den Dienst im Auftrag des Generaloberen weiter, bis er entweder wiederernannt oder ersetzt wird.

Provinzdirektorium

Im Provinzdirektorium sind die Richtlinien für die Provinz festgeschrieben.

Provinzkonsulta

Die Provinzleitung, bestehend aus dem Provinzoberen und dem Provinzrat, kommt regelmäßig zur Provinzkonsulta zusammen. Die Provinzleitung der deutschsprachigen Provinz (DSP) trifft sich alle drei Monate. Auf der Provinzkonsulta bespricht und beschließt sie Angelegenheiten der Provinz, die im Rahmen der Konsulta entschieden werden können. Der Provinzobere delegiert nach Möglichkeit bestimmte Aufgaben an die Mitglieder des Provinzrates.

Mehr Informationen zu den jeweiligen Provinzen und Delegationen […]


Hausgemeinschaften

Die Hausgemeinschaft oder Ordensniederlassung wird vom Provinzoberen mit Zustimmung des Ortsbischofs errichtet. Sie kann nur vom Generaloberen mit Zustimmung seines Rates und nach Befragen des Ortsbischofs aufgehoben werden.

Die Grundkriterien für die Errichtung einer Hausgemeinschaft sind: eine Arbeit, die dem Ziel der Kongregation entspricht, und das Gemeinschaftsleben.

Zuweisung in eine Hausgemeinschaft

Jeder Missionar wird von der zuständigen Autorität einer Hausgemeinschaft zugewiesen. Innerhalb der Provinz ist die Zuweisung eines Mitgliedes in eine Hausgemeinschaft Sache des Provinzoberen nach Anhören der Meinung seines Rates. Ausnahmen sind in den Konstitutionen und im Generaldirektorium aufgeführt. Die Zuweisung erfolgt in Absprache mit dem Oberen, den Mitgliedern der Hausgemeinschaft und dem betreffenden Missionar. Sie wird vom zuständigen Oberen schriftlich und normalerweise mit Angabe der zu erfüllenden Aufgabe mitgeteilt. Wenn die Zuweisung in eine Hausgemeinschaft oder die Versetzung aus ihr die Pastoralarbeit betrifft, geschieht sie in Absprache mit dem Ortsbischof.

Hausbesprechung

Die Hausbesprechung ist das Treffen aller Mitglieder, um das Gemeinwohl zu suchen, die brüderliche Verbundenheit zu fördern, ihre Tätigkeiten zu planen und zu überprüfen und an allen wichtigen Entscheidungen der Gemeinschaft teilzunehmen.

Die Niederlassungen der Deutschsprachigen Provinz

Niederlassung Nürnberg

Comboni-Missionare
Scharrerstraße 32
D-90478 Nürnberg
Telefon: 0911 940577 200
E-Mail: nürnberg@comboni.de
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Zweigstelle Bamberg

Pater Andreas Thorwarth
Jakobsweg 11
D-96049 Bamberg
Telefon: 0951 – 9 52 21-0
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Niederlassung Ellwangen

Missionshaus Ellwangen
Rotenbacher Str. 8
D-73479 Ellwangen
Telefon: 0 79 61 – 90 55 0
E-Mail: ellwangen@comboni.de
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Niederlassung Josefstal

Haus Josefstal
Combonistr. 55
D-73492 Rainau-Saverwang
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Niederlassung Neumarkt

Comboni-Missionare
Mariahilfstr. 43
D-92318 Neumarkt/Oberpfalz
Telefon: 0 91 81 – 3 23 12
E-Mail: neumarkt@comboni.de
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Niederlassung Mellatz

Missionshaus Mellatz
Mellatz 39
D-88145 Opfenbach/Allgäu
Telefon: 0 83 81 -1 92 16-0
E-Mail: mellatz@comboni.de
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Niederlassung Brixen-Milland

Missionshaus Milland
Vintlerweg 18
Postfach 221
I-39042 Brixen, BZ
Telefon: +39 0472 0612-00
E-Mail: milland@comboni.de
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Niederlassung Graz-Messendorf

Comboni-Missionare
Autaler Str. 3
A-8042 Graz
Telefon: 03 16 – 40 28 35-0
E-Mail: messendorf@comboni.at
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Weitere Provinzen und Delegationen

Die Deutschsprachige Provinz der Comboni-Missionare ist nur ein kleiner Teil unserer Comboni-Kongregation, die in 42 Ländern weltweit tätig ist

Hier gelangen Sie zur Übersicht der insgesamt 28 zugehörigen Provinzen und Delegationen […]